Im Jahr 2002 wurde die Riester-Rente im Rahmen der notwendigen Rentenreform eingeführt. Damit die Rentenversicherung auch noch für jüngere, nachfolgende Generationen bezahlbar bleibt, beschloss die Regierung eine Absenkung des Rentenniveaus. Seitdem ist es dringend empfohlen, die dadurch entstehende Versorgungslücke mit einer privaten oder betrieblichen Altersvorsorge ausgleichen bzw. zu schließen.
Und riestern lohnt sich: Sparer erhalten neben gesetzlich zugesicherten Zulagen auch Steuervorteile. Abhängig von der Zulagenhöhe und Ihrem Einkommen können Sie auch schon mit kleinen monatlichen Beiträgen Ihr finanzielles Polster für Ihren Ruhestand aufbauen.
Jeder Versicherte erhält pro Jahr 175 € Grundzulage. Die Höhe der Förderung ist abhängig von Ihren eingezahlten Beiträgen. Zahlen Sie weniger als vier Prozent Ihres Vorjahresbruttoeinkommens abzüglich der Zulagen in Ihren Vertrag ein, erhalten Sie nur eine anteilige Zulage. Sie sollten daher regelmäßig überprüfen, ob Ihr Beitrag zur Riester-Rente ausreicht, um sich 100 Prozent der Zulagen zu sichern. Anpassungen können beispielsweise nach einer Gehaltserhöhung oder einem Jobwechsel notwendig werden.
Wird dem Zulageberechtigten Kindergeld gezahlt, erhält er zusätzlich eine Kinderzulage. Diese beträgt für vor 2008 geborene Kinder 185 Euro, für danach Geborene 300 Euro.
Um die volle Förderung zu erhalten, müssen mindestens vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens in den Riester-Vertrag gezahlt werden – höchstens 2.100 Euro im Jahr. Dabei werden Grund- und Kinderzulagen angerechnet.
Für Zulageberechtigte, die jünger als 25 Jahre alt sind, gibt es wie bisher eine einmalige Erhöhung der Grundzulage um 200 Euro.
Grundsätzlich müssen Zulagen jährlich vom Versicherer bei der Zulagenstelle für Altersvermögen beantragt werden. Dazu müssen Sie bei ihm einen Antrag stellen. Alternativ können Sie dem Anbieter eine Vollmacht für einen Dauerzulagenantrag erteilen, sodass dieser jedes Jahr automatisch Ihren individuellen Zuschuss beantragt.
Übrigens können Sie die Beiträge in der Anlage "AV" Ihrer Steuererklärung geltend machen – bis zu 2.100 € im Jahr. Übersteigt der sich dadurch ergebene Steuervorteil die Höhe der zustehenden Zulagen, vermerkt das Finanzamt die Differenz als Steuererstattung.
Wer mit einem Riester-Vertrag aktiv vorsorgt, kann staatliche Zulagen erhalten.
Die Riester-Rente kann aufgrund der interessanten Zulagen ein echter Renditeturbo sein und eignet sich grundsätzlich für jeden, der für sein Alter vorsorgen möchte. Dazu ist es wichtig, jedes Jahr die volle Förderung zu erhalten. Familien mit Kindern werden durch die Kinderzulagen zusätzlich unterstützt. Demnach lohnt sich diese Art der privaten Altersvorsorge vor allem für Familien oder Alleinerziehende. Sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer mit höherem Einkommen können sich hingegen über die Steuervorteile eine weitere Förderung des Staates sichern. Geringverdiener profitieren davon, dass sie die Zulagen schon mit einem geringen Beitrag erhalten können.
Wichtig: Wählen Sie keine Riester-Rente ohne eine individuelle Beratung!
Achtung: Nicht jeder kann einen geförderten Vertrag abschließen. Ausgeschlossen sind Personen, die keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.
Bei Ehepaaren ist es außerdem möglich, dass ein Ehepartner dennoch Zulagen erhält, obwohl er nicht zum berechtigten Personenkreis gehört, z.B. Selbstständige. Dazu muss allerdings der andere Ehepartner bereits eine Riester-Rente haben.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von Ihren eingezahlten Beiträgen. Zahlen Sie weniger als vier Prozent Ihres Vorjahresbruttoeinkommens abzüglich der Zulagen in Ihren Vertrag ein, erhalten nur einen anteiligen Zuschuss. Sie sollten daher regelmäßig überprüfen, ob Ihr Beitrag zur Riester-Rente ausreicht, um sich die vollen 100 Prozent der Zulagen zu sichern. Anpassungen können beispielsweise nach einer Gehaltserhöhung oder einem Jobwechsel notwendig werden.
Unabhängig davon müssen Versicherte mindestens 60 Euro im Jahr in ihren Vertrag einzahlen.