Glasschäden deckt die Hausratversicherung nur, wenn der Schaden durch eine der versicherten Gefahren verursacht wurde. Zerbricht beispielsweise ein Glastisch, weil ein Gegenstand darauf fällt, besteht kein Schutz. Um dennoch im Schadensfall geschützt zu sein, sollten Sie die Hausratversicherung deshalb um eine Glasversicherung erweitern. Das gilt im Besonderen, wenn Sie viel Glasmobiliar oder großflächige Fenster besitzen.
Die Situationen, in denen Glas zu Bruch gehen kann, sind vielfältig, die Gründe aber oft ähnlich: Unwetter wie Hagel oder Sturm gehören zu den häufigsten Verursachern, auch Beschädigungen bzw. Vandalismus nach einem Einbruchsdiebstahl sind nicht selten. Und letztlich kann unachtsames oder fahrlässiges Verhalten des Bewohners selbst ebenfalls zu einem Glasschaden führen.
Eine Hausratversicherung versichert nicht standardmäßig Glasschäden. Dieses Risiko kann meist in jede Hausratversicherung über einen zusätzlichen Baustein mit abgedeckt werden.
Wer bereits eine Hausratversicherung beziehungsweise Wohngebäudeversicherung abgeschlossen hat, sollte prüfen, ob eine zusätzliche Glasversicherung sinnvoll ist. In beiden Versicherungsarten ist genau festgelegt, welche Arten von Glasschäden versichert sind. Bei der Wohngebäude- und der Hausratversicherung wird nur Glas ersetzt, das aufgrund von Feuer, Leitungswasser, Sturm, Einbruchdiebstahl oder Vandalismus nach einem Einbruch beschädigt wird. Die Wohngebäudeversicherung schützt dabei nur fest mit dem Gebäude verbaute Teile wie z.B. Fenster und Türen, die Hausratversicherung hingegen das bewegliche Inventar (Kochfeld, Scheiben in Möbel, etc.).
Die Glasversicherung kann in den Versicherungsvertrag einer Hausratversicherung eingebunden werden.
Durch eine Glasbruchversicherung sind entsprechend der im Versicherungsvertrag vereinbarten Bedingungen folgende Objekte geschützt:
Kurze Antwort: JA, FÜR JEDEN!
Eine Glasversicherung ist sehr empfehlenswert, wenn Sie über Glasflächen verfügen, deren Reparatur beziehungsweise Ersatz viel Geld kosten würde. Im Prinzip ist der Einschluss einer Glasversicherung in die Hausratversicherung für jeden Haushalt zu empfehlen.
Leichte Beschädigungen der Glasoberfläche oder Schönheitsfehler sind in der Regel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Die Glasversicherung übernimmt nur solche Glasschäden, die einen Austausch oder eine fachmännische Reparatur erforderlich machen. Die Beseitigung folgender Mängel ersetzt die Glasversicherung daher in der Regel nicht:
Sogenannte Hohlgläser sind ebenfalls nicht im Versicherungsschutz enthalten. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Lampen, Vasen oder Trinkgefäße aus Glas. Auch Brillengläser werden von einer Glasversicherung nicht abgedeckt.
Mobiliarverglasung
Hierzu zählen in der Regel Scheiben aus
Glas und Kunststoff von
Gebäudeverglasung
Hierzu zählen in der Regel Scheiben aus
Glas und Kunststoff von