Infothek
Häufig gestellte Fragen zur Haftpflichtversicherung
Oft reicht ein einziger Augenblick und das Missgeschick ist passiert!
Wann leistet die Private Haftpflichtversicherung?
Die Private Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die Sie unbeabsichtigt anderen zufügen – und das, sofern notwendig, auch in Millionenhöhe.
Der Grundschutz deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab. Zudem bietet Ihnen die Privathaftpflicht einen sogenannten passiven Rechtsschutz. Das heißt, sie wehrt unberechtigte Schadensersatzansprüche gegen Sie ab – falls erforderlich auch vor Gericht.
Bitte beachten Sie: Die Privathaftpflicht leistet grundsätzlich nicht bei:
Für wen ist die Private Haftpflichtversicherung sinnvoll?
kurze Antwort:
FÜR JEDEN!
Eine privaten Haftpflichtversicherung ist für absolut jeden sinnvoll und dringend zu empfehlen. Sie stellt ganz klar eine Basisabsicherung dar, denn ein Missgeschick kann jedem passieren und ist schnell geschehen. Das kann langfristige gravierende finanzielle Folgen haben, zum Beispiel Personenschäden können schnell in die Millionen gehen. Als Verursacher eines Schadens haften Sie per Gesetz mit Ihrem gesamten Vermögen.
Mit einer Privathaftpflicht sichern Sie sich in solchen Fällen vor existenzbedrohenden Kosten!
Sind Partner und Kinder automatisch mitversichert?
Wie der Name es sagt, ist bei einem Single-Tarif nur eine einzelne Person versichert. Partner und Kinder nicht automatisch mitversichert. Sie können aber einen Single-Tarif problemlos umstellen und Partner und Kinder mit aufnehmen lassen – auch noch nachträglich.
Alternativ können Sie auch direkt einen neuen gemeinsamen Tarif abschließen.
Folgende Tarifmodelle sind wählbar:
Kinder können Sie in der Privathaftpflicht mitversichern, sofern sie sich noch in der Erstausbildung (Studium oder Berufsausbildung) befinden und noch nicht verheiratet sind.
Welche Deckungssummen sind sinnvoll?
Gerade Personenschäden können sehr hohe Kosten, etwa für Reha-Maßnahmen, Schmerzensgeld, einen behindertengerechten Wohnungsumbau und der Ausgleich des Verdienstausfalls als Folge haben.
Deckungssummen von mindestens 10 Mio. Euro sind Basisabsicherung!
Welche Zusatzleistungen sind zu empfehlen?
Bitte beachten Sie, dass für die folgenden Zusatzleistungen
unter Umständen individuelle Deckungssummen
vereinbart werden müssen und diese losgelöst sind
von den im Basisvertrag vereinbarten Deckungssummen!
Schlüsselverlust
Im Schadensfall trägt die Versicherung die Kosten für das Auswechseln der Schließanlage sowie bei Bedarf für die vorübergehende Bewachung des Gebäudes. Je nach Tarif können folgende Schäden versichert sein:
Gefälligkeitsschäden
Hier sind Sie gesetzlich nicht zur Haftung verpflichtet, häufig jedoch moralisch. Diese Leistung ist sinnvoll, wenn Sie öfter mal Freunden helfen, zum Bespiel beim Umzug oder Blumen gießen.
Ausfalldeckung
Leistung bei Schäden, die Ihnen selbst zugefügt werden und durch den Verursacher des Schadens nicht beglichen werden können (unter bestimmten Voraussetzungen); sinnvoll für jeden, der abgesichert sein will, wenn er mal selbst der Geschädigte ist.
Mietsachschäden
Leistung bei Schäden am Gebäude, Inventar von Hotels und Ferienwohnungen sowie an geliehenen, gemieteten und gepachteten Sachen.
Ehrenamt
Sind Sie ehrenamtlich, zum Beispiel in einem Verein aktiv? Dann sollten Sie darauf achten, dass Ihre Privathaftpflicht Personen- und Sachschäden abdeckt, die Sie während dieser freiwilligen Tätigkeit verursachen.