Im Bereich Versicherung, Finanzierung, Immobilien und Vermögen betreue ich Privatkunden ebenso wie Firmen vornehmlich in Brandenburg und Berlin; dabei blicke ich auf 30 Jahre Berufserfahrung zurück.
Meinen Mandanten kann ich die Produkte anbieten, die für Sie optimal sind und nicht der Versicherung oder der Bank den größten Nutzen bieten. An Versicherungen oder Banken bin ich nicht exklusiv gebunden.
Ich kenne den Markt für Versicherungen und Bankprodukte genau und weiß die Vielfalt des Produktangebotes zu schätzen.
2000 Bankfachwirt (IHK) - Bankakademie Berlin
2001 Zertifizierter Wertpapierberater (Ludwig-Maximilian-Universität München)
2011 Financial Consultant (Frankfurt School of Finance & Management)
2012 Financial Planner (Frankfurt School of Finance & Management)
2013 Finanzfachwirt (FH)
Laufende Fortbildungen:
Basis meiner Tätigkeit als Makler sind Vertrauen, Integrität und die Einhaltung der Grundsätze eines ehrbaren Kaufmanns.
Die Beratung des Kunden orientiert sich an seinen individuellen Bedürfnissen und berücksichtigt regelmäßig die Breite des Marktes als Basis meiner Vermittlungstätigkeit. Das berechtigte Interesse des Kunden hat stets Vorrang vor dem eigenen Vergütungsinteresse.
Compliance-Regeln werden konsequent beachtet. Hierzu zählen insbesondere die Einhaltung der strafrechtlich relevanten Regelungen zu Bestechung und Bestechlichkeit (vgl. § 299 StGB), der klare Umgang mit Geschenken, Einladungen und sonstigen Zuwendungen sowie Regeln zur Vermeidung von Kollisionen von privaten und geschäftlichen Interessen.
Beim Umgang mit persönlichen und vertraulichen Daten werden die gesetzlichen Vorschriften beachtet. Des Weiteren werden die datenschutzrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Vorschriften eingehalten. Die ordnungsgemäße Dokumentation einer gesetzlich vorgeschriebenen Beratung erfolgt mit besonderer Sorgfalt. Es wird dabei beachtet, dass der Gesetzgeber einen Verzicht auf Beratung und/oder Dokumentation nur als Ausnahme vorgesehen hat.
Zu meiner Maklertätigkeit gehört auch die Betreuung des Versicherungsnehmers nach Vertragsschluss während der Dauer des Versicherungsverhältnisses, insbesondere im Schaden- und Leistungsfall.
Im Rahmen der Umdeckung eines Versicherungsvertrages wird stets das Kundeninteresse beachtet. Der Kunde ist zu bereits bestehenden Versicherungsverträgen zu befragen. Insbesondere im Lebens-und Krankenversicherungsbereich kann eine Abwerbung von Versicherungsverträgen oft mit erheblichen Nachteilen für den Kunden verbunden sein. Der Kunde ist in jedem Fall über einen eventuell in diesem Zusammenhang entstehenden Nachteil ausdrücklich aufzuklären. Dies ist Bestandteil der Dokumentation.
Die stetige Weiterbildung ist Grundlage meiner geschäftlichen Tätigkeit als Versicherungsvermittler. Ich bin aktives Mitglied der Weiterbildungsinitiative "Gut Beraten" der deutschen Versicherungswirtschaft.