Private Unfallversicherung

Das eigene Heim ist der sicherste Ort der Welt. Da kennt man sich aus und alles ist sicher und vertraut. Doch wer einen Blick auf die Unfallstatistiken wirft, der kommt zu einem ganz anderen Ergebnis. Nirgendwo passieren so viele Unfälle wie im Haushalt. Viele enden sogar tödlich. Zum Vergleich: Bei Unfällen im Straßenverkehr sterben jährlich ungefähr 3.500 Menschen – im Haushalt lassen dagegen jährlich etwa 8.000 Menschen ihr Leben.

 

Laut Robert-Koch-Institut erleiden 2,8 Millionen Bundesbürger im Jahr einen Unfall im Haushalt.


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Schutz für Sie und Ihre Familie

"Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet." 

Die private Unfallversicherung springt ein, wenn ein Unfall dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigungen nach sich zieht oder sogar zum Tod führt. Aber auch bei Unfallfolgen, die nicht von Dauer sind, leistet die Unfallversicherung. Der Versicherungsschutz gilt in der Regel rund um die Uhr und weltweit. 

Auch Hausfrauen und Hausmänner sowie Rentner haben in diesem Fall schlechte Karten – sie sind nicht gesetzlich unfallversichert. 

Für Kinder gilt ebenfalls oft kein Schutz in der gesetzlichen Unfallversicherung. 

Die wichtigste Leistung der privaten Unfallversicherung ist die Zahlung eines einmaligen Geldbetrages, der sogenannten Invaliditätsleistung. Voraussetzung ist eine "dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit". Das ist der Fall, wenn die Unfallfolgen voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen bleiben und eine Besserung nicht zu erwarten ist. 

Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Grad der eingetretenen Invalidität. Ausschlaggebend für die Leistungshöhe ist die vereinbarte Gliedertaxe: Die Unfallversicherung leistet einen Prozentsatz der vereinbarten Versicherungssumme. Dabei kommt es darauf an, wie der Verlust des Körperteils in Ihrem Versicherungsvertrag berücksichtigt wird.


Beispielhafte Darstellung einer Gliedertaxe Unfallversicherung

Eine private Unfallversicherung ist für Selbstständige, Personen ohne Beruf, Hausfrauen und Hausmänner, für Personen mit einem sehr hohen Unfallrisiko besonders wichtig. Andere Erwerbstätige und auch Kinder sind zwar durch eine Basisabsicherung gesetzlich im Beruf, der Schule oder Kita abgesichert, jedoch sollte man beachten, dass aber kein Versicherungsschutz in der Freizeit, im Haushalt, im Straßenverkehr und im Urlaub. Wer hier abgesichert sein möchte, kann über den Abschluss einer privaten Unfallversicherung nachdenken.


Unfallversicherung

Welche Leistungen beinhaltet der Schutz?

Neben den, in den meisten angebotenen Versicherungstarifen standardmäßig versicherten Leistungen wie Rettungs- und Bergungskosten und Kosten für kosmetische Operationen, sollten folgende Leistungsarten in ausreichender Höhe versicherte werden.  

Invaliditätsleistung

Invalidität liegt vor, wenn die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit unfallbedingt dauerhaft beeinträchtigt ist. Sie erhalten eine Kapitalzahlung, deren Höhe von der Versicherungssumme und dem Grad der unfallbedingten Invalidität abhängt. Gerade nach Unfällen mit schwerwiegenden Folgen kommt es zu hohen finanziellen Belastungen. Deshalb ist es ratsam die vertragliche Invaliditätsgrundasumme durch eine zu vereinbarende  Progression zu vervielfachen.

Rentenleistung

 

Ebenfalls optional, wird eine vereinbarte monatliche Rente in der Regel ab einem unfallbedingten Invaliditätsgrad von 50%, gezahlt.

 

Todesfall-Leistungen sowie Krankenhaustagegeld können auf Wunsch ebenfalls eingebunden werden.



Kinderunfallversicherung

Bei der Auswahl von Versicherungsschutz für Kinder sollten Sie darauf achten, dass der gewählte Tarif unter anderem auch bei nachfolgenden Schadenereignissen leistet:

 

Schäden durch Insektenstiche
Impfschäden

Knochenbrüchen



Expertentipp von Makler Putzmann

Irrglaube Gesetzliche Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt nur Kosten für Unfälle, die am Arbeitsplatz, der Lehrstätte oder auf dem direkten Hin- und Rückweg dorthin passieren. Wenn Sie zum Beispiel auf dem Weg nach Hause einen Umweg machen und werden in einen Unfall verwickelt, erhalten Sie keine Leistung aus der gesetzlichen Unfallversicherung.

 

Das bedeutet wenn Ihnen oder Ihrer Familie etwas zu Hause, in der Freizeit oder im Urlaub passiert, sind Sie ohne Schutz und stehen mit den Kosten alleine da.