Auch als Beamter sollten Sie Ihr Einkommen mithilfe einer Berufsunfähigkeitsversicherung absichern. Hierfür wurde die spezielle Dienstunfähigkeitsversicherung konzipiert. Gerade Berufseinsteiger sind meist für den Fall einer Dienstunfähigkeit nur unzureichend oder überhaupt nicht abgesichert. Auch nach der Verbeamtung auf Lebenszeit steigt die Versorgung erst mit zunehmender Dienstzeit. Ob ein Beamter dienstunfähig ist, entscheidet sein Dienstherr. Das heißt aber nicht, dass er auch aus Sicht einer Versicherung automatisch als berufsunfähig gilt!
Erkrankungen des Nervensystems sind noch häufiger Ursache einer Berufsunfähigkeit als Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsappartes. Wer kennt sie nicht, die beiden Beufsbegleiter: Stress und Rückenleiden?
Deshalb sollten Beamte in ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung eindeutig regeln, dass der Anbieter zahlt, sobald sie als dienstunfähig eingestuft sind. Dafür gibt es die sogenannte Dienstunfähigkeitsklausel.
Diese gibt dem Vertrag Rechtssicherheit. Beamte auf Lebenszeit erhalten bei Dienstunfähigkeit ein Ruhegehalt vom Staat.
Dieses gibt es allerdings erst nach fünf Jahren Dienstzeit. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist daher vor allem für junge Beamte wichtig, insbesondere für Diejenigen auf Widerruf und auf Probe.
Klären Sie zunächst, ob und in welcher Höhe Sie Anspruch auf ein Ruhegehalt haben.
Prüfen Sie, ob Sie zusätzlichen finanziellen Schutz durch eine
Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel brauchen.
Insbesondere Beamtenanwärter und Beamte auf Probe sollten darauf achten,
dass ein Versicherungsvertrag eine „echte“ Dienstunfähigkeitsklausel enthält.