Krankenversicherung - Ambulanter Zusatzschutz

Die Mehrheit der Bundesbürger ist über die gesetzliche Krankenversicherung im Rahmen der  Sozialversicherung abgesichert. Trotz dieser Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung lässt sich über eine ambulante Zusatzversicherung ein Versicherungsschutz auf Niveau eines Privatpatienten abbilden. Das ist sinnvoll, denn viele Behandlungen und Medikamente fallen mittlerweile nicht mehr in den gesetzlichen Versicherungsschutz. 

 

Eine Krankenzusatzversicherung ist daher eine sinnvolle Ergänzung  zu den Leistungen der Krankenkassen. Hierbei lohnt sich stets ein Vergleich der Angebote der verschiedenen Versicherungen. 

 

Die Leistung einer privaten Krankenzusatzversicherung kann ganz individuell auf Ihre Bedürfnisse aus einem umfangreichen Tarif-Angebot zusammengestellt werden. 


Krankenzusatzversicherung: Online Tarif-Rechner
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Kostenerstattungsprinzip: Ambulante Behandlung wie ein Privatpatient
  • Privatpatient für ambulante Behandlungen
  • 100 % Kostenerstattung für ärztliche Behandlung, Arznei-, Heil- und Verbandsmittel sowie Hilfsmittel
  • bis zu 100% Kostenerstattung, wenn die gesetzliche Kasse überhaupt nicht leistet 
  • Kostenerstattung auch über dem Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
  • Vorsorgeuntersuchungen ohne Alters- und Diagnosebeschränkungen
  • bis 100% der Kosten für Heilpraktiker ohne Begrenzung auf einen Rechnungsbetrag
  • Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme
  • Keine Praxis- oder Rezeptgebühr mehr
  • Naturheilverfahren durch Ärzte und Heilpraktiker
  • Schutzimpfungen, auch als Prophylaxe für Reisen
  • Stationärer (Krankenhaus) Zusatztarif optional
  • Zahnzusatztarif (Leistung auf Privatniveau) optional

Leistungsmerkmale können je nach gewählten Versicherungstarif variieren!



Vorteile der Zusatzversicherung

  • Schnelle Termine in der Arztpraxis und die Aufmerksamkeit als Privatpatient
  • Mehr Zeit in der Praxis für Untersuchungen und Behandlung
  • Zugang zu leistungsfähigen Behandlungs- und Therapieverfahren
  • Keine Budgetierung der ärztlichen Leistungen
  • Behandlung durch Privatärzte möglich
  • Absicherung hochwertiger, teurer Hilfsmittel (Hörgeräte, Rollstühle, Prothesen etc.)
  • Erstattung für Medikamente außerhalb des gesetzlichen Leistungskataloges
  • Psychotherapie 
  • Zusatzleistungen wie Sehhilfen etc.

Leistungsmerkmale können je nach gewählten Versicherungstarif variieren!