VERSICHERUNG FÜR KRAFTFAHRZEUGE


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Die Zulassungsbehörden fordern im Rahmen der Zulassung Ihres Fahrzeugs die sogenannte EVB-Nummer.

Diese Nummer sichert Ihnen Versicherungsschutz sofort nach Zulassung durch die gewünschte Versicherungsgesellschaft.

Sie erhalten die EVB-Nummer unkompliziert in meinem Maklerbüro. Durch Verwendung einer EVB-Nummer verpflichten Sie sich zum Vertragsabschluss bei der Versicherungsgesellschaft, die die Nummer zur Verfügung stellt. Sinnvoll ist es daher vor Verwendung einen Preis-/Leistungsvergleich anhand Ihrer individuellen Daten (Vorversicherung/Fahrzeugdaten/etc.) anzustellen, damit Ihre EVB vom für Sie passenden Versicherer kommt. Unliebsame Überraschungen hinsichtlich der Prämienberechnung kann man so vorbeugen.



Ihren bestehenden Versicherungsvertrag können Sie stets mit Monatsfrist zur Hauptfälligkeit wechseln.

 

Ein Sonderkündigungsrecht besteht im Schadenfall und bei vom Versicherer angezeigten Prämienerhöhungen. 



Kündigung KfZ-Versicherung

Die überwiegende Mehrheit der KfZ-Versicherungsverträge endet mit Ablauf des Kalenderjahres am 31.12.

Mit Monatsfrist kann man seinen Vertrag zur sogenannten Hauptfälligkeit kündigen, also muss die Versicherung spätestens am 30.11. Ihre Kündigung haben.

In der Regel reichen ein FAX oder eine Kündigung als PDF per Mail.

 



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Fachanwalt Verkehrsrecht Andreas Held

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Andreas Held

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