Rechtsschutz für Vermieter

Zwischen Vermieter und Mieter ist das Verhältnis gelegentlich nicht einfach. So kann man als Vermieter so manche Überraschung erleben. So manche Uneinigkeit kann sogar vor Gericht enden. Mit einer Rechtsschutzversicherung schützen sich Vermieter vor den Kosten, die im Fall eines Rechtsstreits entstehen.


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Was gehört zum Vermieter-Rechtsschutz?

Welche besonderen Leistungen können Sie erwarten?

Bonitäts-Check bei der Auswahl künftiger Mieter, Ein- und Auszug wird auf Wunsch ein durch vom Versicherer 

bezahlten Dienstleister begleitet. Dieser erstellt ein Übergabeprotokoll. Anwaltshotline!
Mietrückstände? Optionales Forderungsmanagement durch einen externen Dienstleister.

Er wird für Sie aktiv, notfalls bis zur Vollstreckung! 


Kurzer Prozess mit Mietnomaden

Ein erwirkter Räumungstitel ist meist der einzige Weg, Mietnomaden schnell loszuwerden. Kostenübernahme für Anwalt, Gericht, Vollstreckung sowie das Ausräumen, Abtransportieren und Einlagern von Inventar des Mieters ist meist in Upgrade-Varianten der Vermieterrechtsschutzes enthalten. 

Zusätzlich kann man sich gegen Mietausfall schützen: 

Sie erhalten bis zu 12 Monatsmieten inkl. Mietnebenkosten, wenn der Mieter die Wohnung nicht räumt und seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt. Und zwar ab Kündigung des Mietvertrags durch Sie als Vermieter.



Expertentipp von Makler Putzmann

Wartezeiten beachten!

Meine Empfehlung: Prüfen Sie eine bereits abgeschlossene Rechtsschutzversicherung regelmäßig, ob der vereinbarte Leistungsumfang noch ausreichend ist. Gerade wenn berufliche oder persönliche Veränderungen, wie eine Heirat oder ein Immobilienerwerb anstehen, lohnt sich der Aufwand, um Risiken zu vermeiden. 

Bitte beachten Sie beim Abschluss einer privaten Rechtsschutzversicherung, dass für diese einzelnen „Bausteine“ unterschiedliche Wartezeiten gibt. Das bedeutet: Der Rechtsschutz greift nicht sofort!

 

Die Länge dieser Wartezeiten legt der ausgewählte Versicherer fest. In der Regel beträgt sie je nach Bereich zwischen 3 und 6 Monaten. Kommt es in dieser Zeit zum Versicherungsfall, dann müssen Sie Anwalt und Gerichtskosten selbst zahlen. Aufgrund der Wartezeiten sollten Sie frühzeitig darüber nachdenken, welche Rechtsbereiche Sie abdecken möchten.

Sind bei Abschluss einer Rechtsschutzversicherung bereits Streitigkeiten vorhanden, deckt die Rechtsschutzversicherung damit verbunden Kosten einer rechtlichen Vertretung in der Regel nicht.