Die Mehrheit der Bundesbürger ist über die gesetzliche Krankenversicherung im Rahmen der Sozialversicherung abgesichert. Doch viele Behandlungen und Medikamente fallen nicht mehr in den gesetzlichen Versicherungsschutz. Die gesetzliche Krankenkasse leistet für Zahnersatz und Zahnbehandlung nur eine Minimalversorgung. Gesetzlich Versicherte erhalten also nur die günstigste Ausführung (Regelversorgung), die lediglich zu 50 % erstattet wird. Es bleibt ein kostspieliger Eigenanteil. Wird Zahnersatz benötigt, kommt schnell ein vierstelliger Betrag zusammen. Mit einer Zahnzusatzversicherung werden die Kosten bis zu 100 % erstattet.
Eine Krankenzusatzversicherung ist daher eine sinnvolle Ergänzung zu den Leistungen der Krankenkassen. Hierbei lohnt sich stets ein Vergleich der Angebote der verschiedenen Versicherungen. Die Leistung einer privaten Krankenzusatzversicherung kann ganz individuell auf Ihre Bedürfnisse aus einem umfangreichen Tarif-Angebot zusammengestellt werden.
Besonders im Bereich der zahnmedizinischen Versorgung bietet die gesetzliche Krankenversicherung nur noch einen unzureichenden Basisschutz. Nur noch medizinisch notwendige Eingriffe werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Beim Zahnersatz müssen die Patienten selbst bei einfachsten Ausführungen Zuzahlungen leisten.
Eine Zusatzversicherung ist daher für zahnmedizinische Leistungen inzwischen fast unverzichtbar, wenn teure Eigenleistungen vermieden werden sollen.
Je nach Anbieter und Tarif übernimmt die Krankenzusatzversicherung bis zu 100 Prozent der Kosten für Zahnbehandlungen, Zahnprophylaxe und Zahnvorsorge. Auch Zahnersatz, wie zum Beispiel Implantate oder Inlays, gehören zum vereinbarten Leistungsumfang. Entstehende Kosten werden, je nach Tarifwahl, zu einem hohen Prozentsatz übernommen.