Egal ob fahrlässig oder vorsätzlich: § 823 regelt die Haftungsgrundlage wenn Dritten fahrlässig oder vorsätzlich Schaden zugefügt wird. Dabei sind Höhe und Dauer der Zahlung nicht beschränkt. Eine Entschädigung kann schnell zum finanziellen Ruin führen.
Die private Haftpflichtversicherung sichert Sie gegen Schadenersatzforderungen Dritter ab. Das bedeutet, dass Schäden die Sie verursacht haben von der privaten Haftpflichtversicherung übernommen werden, ungeachtet dessen, ob der entstandene Schaden durch leichtsinnig, unachtsam oder durch Pflichtverletzung verursacht wurde.
Ohne Privathaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme gehen Verbraucher hat, für sich und seine Familie enorme finanzielle Risiken ein. Darüber hinaus kann der von Ihnen geschädigte Dritte und dessen Familie ohne Schadenersatzleistungen in Existenznot geraten.
Die private Haftpflichtversicherung ist zwar keine Pflichtversicherung, als Basisabsicherung aber jedem zu empfehlen!
Das Risiko
Die Private Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die Sie unbeabsichtigt anderen zufügen, und das, sofern notwendig, auch in Millionenhöhe. Der Grundschutz deckt
Zudem bietet Ihnen die Privathaftpflicht einen sogenannten passiven Rechtsschutz. Das heißt, sie wehrt unberechtigte Schadensersatzansprüche gegen Sie ab – falls erforderlich auch vor Gericht.
Die Absicherung
Gerade Personenschäden können sehr hohe Kosten, etwa für Reha-Maßnahmen, Schmerzensgeld, einen behindertengerechten Wohnungsumbau und der Ausgleich des Verdienstausfalls als Folge haben.
Deckungssummen von mindestens 10 Mio. Euro sind Basisabsicherung!
Wie der Name es sagt, ist bei einem Single-Tarif nur eine einzelne Person versichert. Partner und Kinder nicht automatisch mitversichert. Sie können aber einen Single-Tarif problemlos umstellen und Partner und Kinder mit aufnehmen lassen – auch noch nachträglich.
Alternativ können Sie auch direkt einen neuen gemeinsamen Tarif abschließen. Folgende Tarifmodelle sind dabei frei wählbar:
Die Privathaftpflicht leistet grundsätzlich nicht bei:
Bitte beachten Sie, dass für die folgenden Zusatzleistungen unter Umständen individuelle Deckungssummen vereinbart werden müssen und diese losgelöst sind von den im Basisvertrag vereinbarten Deckungssummen!
Schlüsselverlust
Im Schadensfall trägt die Versicherung die Kosten für das Auswechseln der Schließanlage sowie bei Bedarf für die vorübergehende Bewachung des Gebäudes. Je nach Tarif können folgende Schäden versichert sein:
> Verlust fremder privater Schlüssel, zum Beispiel zu Ihrer Mietwohnung
> Verlust fremder beruflicher Schlüssel
Gefälligkeitsschäden
Hier sind Sie gesetzlich nicht zur Haftung verpflichtet, häufig jedoch moralisch. Diese Leistung ist sinnvoll, wenn Sie öfter mal Freunden helfen, zum Bespiel beim Umzug oder Blumen gießen.
Ausfalldeckung
Leistung bei Schäden, die Ihnen selbst zugefügt werden und durch den Verursacher des Schadens nicht beglichen werden können (unter bestimmten Voraussetzungen); sinnvoll für jeden, der abgesichert sein will, wenn er mal selbst der Geschädigte ist.
Mietsachschäden
Leistung bei Schäden am Gebäude, Inventar von Hotels und Ferienwohnungen sowie an geliehenen, gemieteten und gepachteten Sachen.
Ehrenamt
Sind Sie ehrenamtlich, zum Beispiel in einem Verein aktiv? Dann sollten Sie darauf achten, dass Ihre Privathaftpflicht Personen- und Sachschäden abdeckt, die Sie während dieser freiwilligen Tätigkeit verursachen.