Die private Haftpflichtversicherung sichert Sie gegen Schadenersatzforderungen Dritter ab. Das bedeutet, dass Schäden die Sie verursacht haben von der privaten Haftpflichtversicherung übernommen werden, ungeachtet dessen, ob der entstandene Schaden durch leichtsinnig, unachtsam oder durch Pflichtverletzung verursacht wurde.
Ohne Privathaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme gehen Verbraucher hat, für sich und seine Familie enorme finanzielle Risiken ein. Darüberhinaus kann der von Ihnen geschädigte Dritte und dessen Familie ohne Schadenersatzleistungen in Existenznot geraten.
Die private Haftpflichtversicherung ist zwar keine Pflichtversicherung, als Basisabsicherung aber jedem zu empfehlen!
Die Private Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die Sie unbeabsichtigt anderen zufügen, und das, sofern notwendig, auch in Millionenhöhe. Der Grundschutz deckt
> Personenschäden
> Sachschäden
> Vermögensschäden
Zudem bietet Ihnen die Privathaftpflicht einen sogenannten passiven Rechtsschutz. Das heißt, sie wehrt unberechtigte Schadensersatzansprüche gegen Sie ab – falls erforderlich auch vor Gericht.
Kurze Antwort: JA, FÜR JEDEN!
Eine privaten Haftpflichtversicherung ist für absolut jeden sinnvoll und dringend zu empfehlen. Sie stellt ganz klar eine Basisabsicherung dar, denn ein Missgeschick kann jedem passieren und ist schnell geschehen. Das kann langfristige gravierende finanzielle Folgen haben, zum Beispiel Personenschäden können schnell in die Millionen gehen. Als Verursacher eines Schadens haften Sie per Gesetz mit Ihrem gesamten Vermögen.
Mit einer Privathaftpflicht sichern Sie sich in solchen Fällen vor existenzbedrohenden Kosten!
Party bei Freunden: Sie verschütten aus Versehen ein Glas leckeren Rotwein auf dem teuren Teppich im Wohnzimmer. Es wird geschruppt und gerieben - alles wird noch schlimmer... Die Reinigung bleibt erfolglos. Letztlich ensteht ein Schaden von 1.500 €!
Auch bei größeren Schäden, z.B. wenn Personen verletzt oder sogar getötet werden, werden Sie als Verursacher des Schadens haftbar gemacht. In diesem Fall haften Sie mit Ihrem gesamten Vermögen. Je nach Schadensfall kann hier einen Lebenslange Zahlung entstehen. Insbesondere dann, wenn durch Ihre Schuld Menschen verletzt wurden.
Es reicht ein unachtsamer Schritt auf den Fahrradweg, so dass ein vorbeikommender Radfahrer ausweichen muss und unglücklich stürzt. In so einem Fall können schnell Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe entstehen.
Gerade Personenschäden können sehr hohe Kosten, etwa für Reha-Maßnahmen, Schmerzensgeld, einen behindertengerechten Wohnungsumbau und der Ausgleich des Verdienstausfalls als Folge haben.
Deckungssummen von mindestens 10 Mio. Euro sind Basisabsicherung!
Die Privathaftpflicht leistet grundsätzlich nicht bei:
Eigenen Schäden - Das heißt Schäden, die Sie sich, mitversicherten Personen oder Ihrem Eigentum selbst zufügen.
Vorsätzlich herbeigeführten Schäden
Schäden, die Ihr Pferd oder Hund verursacht hat - Hier ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung erforderlich!
Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs entstehen
Wie der Name es sagt, ist bei einem Single-Tarif nur eine einzelne Person versichert. Partner und Kinder nicht automatisch mitversichert. Sie können aber einen Single-Tarif problemlos umstellen und Partner und Kinder mit aufnehmen lassen – auch noch nachträglich.
Alternativ können Sie auch direkt einen neuen gemeinsamen Tarif abschließen. Folgende Tarifmodelle sind dabei frei wählbar:
Paar
Familie mit Kind
Single mit Kind
Bitte beachten Sie, dass für die folgenden Zusatzleistungen unter Umständen individuelle Deckungssummen vereinbart werden müssen und diese losgelöst sind von den im Basisvertrag vereinbarten Deckungssummen!
Im Schadensfall trägt die Versicherung die Kosten für das Auswechseln der Schließanlage sowie bei Bedarf für die vorübergehende Bewachung des Gebäudes. Je nach Tarif können folgende Schäden versichert sein:
> Verlust fremder privater Schlüssel, zum Beispiel zu Ihrer Mietwohnung
> Verlust fremder beruflicher Schlüssel
Hier sind Sie gesetzlich nicht zur Haftung verpflichtet, häufig jedoch moralisch. Diese Leistung ist sinnvoll, wenn Sie öfter mal Freunden helfen, zum Bespiel beim Umzug oder Blumen gießen.
Leistung bei Schäden, die Ihnen selbst zugefügt werden und durch den Verursacher des Schadens nicht beglichen werden können (unter bestimmten Voraussetzungen); sinnvoll für jeden, der abgesichert sein will, wenn er mal selbst der Geschädigte ist.
Leistung bei Schäden am Gebäude, Inventar von Hotels und Ferienwohnungen sowie an geliehenen, gemieteten und gepachteten Sachen.
Sind Sie ehrenamtlich, zum Beispiel in einem Verein aktiv? Dann sollten Sie darauf achten, dass Ihre Privathaftpflicht Personen- und Sachschäden abdeckt, die Sie während dieser freiwilligen Tätigkeit verursachen.