HAFTPFLICHTVERSICHERUNG FÜR BEAMTE UND ANGESTELLTE IM ÖD

Die Diensthaftpflicht schützt Sie, wenn Geschädigte Schadenersatzforderungen direkt an Sie stellen oder aber, wenn Ihr Dienstherr Sie in Regress nimmt.   Mit einer Diensthaftpflichtversicherung sichern Sie also Ihr dienstliches Haftungsrisiko ab.


Diensthaftpflichtversicherung
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Nicht nur im privaten Bereich, sondern auch im Beruf sind Sie für Ihre Fehler verantwortlich. Je mehr Verantwortung Sie tragen, desto höher können Schadenersatzansprüche Geschädigter ausfallen. Zum Beispiel sieht ein Lehrer nur einen kleinen Moment nicht hin und schon hat sich ein zu beaufsichtigendes Kind auf dem Schulhof verletzt. Oder eine Krankenpflegerin gibt versehentlich einem Patienten ein falsches Medikament, der Patient erleidet daraus einen Schaden.

 

Zwar ist klar im Grundgesetz definiert, dass bei einer Verletzung der Amtspflicht der jeweilige Dienstherr zu haften hat. Allerdings kann der Dienstherr den Beamten bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für die entstandenen Schäden Dritter in Regress nehmen. Das heißt, er kann Sie also für gezahlte Entschädigungen haftbar machen.

Dasselbe gilt für Arbeitnehmer, die nach dem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD) bezahlt werden.



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Das Risiko

Als Beamter oder Angestellter im Öffentlichen Dienst haften Sie persönlich für Schäden, die Sie verursachen. Gesetzlich definiert haften Sie persönlich und unbegrenzt mit Ihrem gesamten vermögen. 

Beispiele

Einem Lehrer kommt sein Schulschlüssel abhanden, nachdem er diesen unbeaufsichtigt auf einer Bank während der Hofpause abgelegt hatte. Die komplette Schließanlage der Schule muss daraufhin ausgetauscht werden.  

 

Ein Polizist verletzt bei der Verfolgung eines Verdächtigen einen unbeteiligten Passanten mit seinem Fahrzeug.  

 

Ein Gemeindemitarbeiter fällt im Stadtpark einen Baum und sichert nicht ausreichend ab. Durch herunterfallende Äste wird ein vorbeikommender Fahrradfahrer verletzt.



Sinnvoll?

Die Diensthaftpflichtversicherung ist grundsätzlich allen Beamten und Angestellten des Öffentlichen Dienstes zu empfehlen. Dazu zählen öffentliche Bedienstete in schulischen, sozialen und kirchlichen Einrichtungen, in Verwaltung und Heilberufen, aber auch Polizisten, Soldaten und Richter.



Expertentipp von Makler Putzmann

Wann haftet man im Dienst?

Die Diensthaftpflicht schützt Sie, wenn Geschädigte Schadenersatzforderungen direkt an Sie stellen oder aber, wenn Ihr Dienstherr Sie in Regress nimmt. Mit einer Diensthaftpflichtversicherung sichern Sie also Ihr dienstliches Haftungsrisiko ab. 

Personen- und Sachschäden können ohne Versicherungsschutz schnell zum finanziellen Ruin führen. Sinnvoll sind Deckungssummen von mindestens 5 Mio. Euro. Personen, die zum Beispiel beruflich Auskünfte erteilen, fremde Interessen verwalten oder Ähnliches, benötigen darüber hinaus eine Vermögensschäden-Haftpflichtversicherung. Für Kammerberufe ist diese sogar Pflicht.