Haftpflicht für Hundehalter

Darauf sollten Hundebesitzer nicht verzichten!

Die Haftpflichtversicherung für Hundehalter ist die wichtigste Versicherung für jeden Tierhalter. Die Hundehaftpflicht schützt vor finanziellen Schäden, die ein Hund an fremden Personen und Sachen anrichtet!


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Ihr Hund ist gut erzogen, er war ja auf einer Hundeschule und hört aufs Wort. Er ist knuddelig und kinderlieb - Was soll da denn schon geschehen?  Und doch kann es mal passieren, dass er plötzlich seinen eigenen Kopf bekommt: Voller Euphorie könnte er das Kind Ihres Nachbarn umrennen und sogar verletzen oder sich vor Schreck losreißen, auf die Straße rennen und einen Verkehrsunfall verursachen.


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Das Risiko

Aber auch die eigene Fertigkeit im Umgang mit dem Hund lässt Haftungsrisiken vergessen. In der täglichen Routine liegt auch in der Tierhaltung die Gefahr. Je nachdem wie schwer die Folgen solcher Ereignisse sind, kann es für den Hundehalter sehr teuer werden. Das Gesetz verpflichtet zum unbegrenzten Ersatz aller Schäden, die anderen zugefügt werden. Das bedeutet, der Tierhalter haftet mit seinem kompletten Vermögen! Das kann als Hundehalter schnell passieren und Ihre Existenz gefährden, denn Sie haften wenn es sein muss sogar ein Leben lang! Doch drohende finanzielle Katastrophen lassen sich abwenden – mit einer Hundehaftpflichtversicherung. 



Sinnvoll?

Übrigens sind Schäden durch kleinere Haustiere wie beispielsweise Katzen, Vögel, Kaninchen oder Nager durch die Privathaftpflichtversicherung gedeckt. Anders verhält es sich mit Schäden, die durch Hunde verursacht werden: Diese sind nicht im Versicherungsschutz der Privathaftpflicht des Tierhalters enthalten. Verursacht der Hund einen Schaden haftet der Halter ohne Versicherung mit seinem gesamten Vermögen.

 

Eine gute Hundehaftpflichtversicherung muss nicht teuer sein. Mit meinem Tarif-Check erhalten Sie einen ersten Überblick über vorhandene Angebote der Versicherer. Generell kommt die Versicherung für Schäden auf, welche Ihr Hund an Dritten oder deren Eigentum verursacht. Es werden nicht nur die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz von beschädigten Gegenständen, sondern übernimmt auch die medizinische Behandlung von Verletzten durch die Hundehaftpflicht gedeckt.



Die Absicherung

Die Hundehaftpflichtversicherung deckt Schäden, die Ihr Tier anderen zufügt, und das, sofern notwendig, auch in Millionenhöhe bis zu der im Vertrag vereinbarten Versicherungssumme. Der Grundschutz deckt 

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden

Die Hundehaftpflicht dient nicht nur zur finanziellen Absicherung des Hundehalters. Im Falle von unberechtigten Forderungen, steht sie dem Hundehalter auch als sogenannter "Passiver Rechtsschutz" zur Verfügung und deckt Kosten anwaltlicher Vertretung oder Gerichtskosten. Nicht übernommen werden eigene Kosten beim Tierarzt. Doch auch dafür gibt es eine Lösung: Besitzer eines Hundes können eine spezielle Krankenversicherung für ihren Vierbeiner abschließen.

Als Hundehalter sollten Sie auf die Höhe der Deckungssumme Ihres Versicherungsschutzes unbedingt beachten. Je nach Tarif können Sie die Deckungssumme bei einigen Versicherungen selbst wählen. Setzen Sie diese nicht zu gering an, da insbesondere bei Personenschäden sehr hohe Kosten anfallen können. Geringere Deckungssummen bedeuten in der Regel günstigere Prämien, aber Vorsicht: Im Schadensfall ist man dann aber trotz Hundehaftpflicht einem enormen Risiko ausgesetzt.

Eine Versicherungssumme von mindestens 5 Millionen Euro ist empfehlenswert!

 

Durch Vereinbarung einer Selbstbeteiligung im Schadenfall können Sie die Versicherungsprämie reduzieren. Im Tarif Check von Makler Putzmann können Sie Angebote vergleichen und die für Sie optimale Hundehaftpflicht abschließen. Finden Sie die für Sie passende Hundehaftpflichtversicherung mit ausreichendem Versicherungsschutz!



Expertentipp von Makler Putzmann

Was passieren kann...

Sachschäden und Personenschäden zählten in der Vergangenheit mit Abstand zu den häufigsten Schadenfällen. Zum Beispiel einmal von der Leine losgerissen rennt der Hund auf die Straße, was einen Verkehrsunfall zur Folge haben kann. Der Tierhalter muss nun für den Sachschaden am Auto sowie für eventuelle Personenschäden haften. Gravierender ist die Situation, wenn durch  den Unfall ein Mensch so schwer verletzt wird, dass er Invalide wird. Dann muss der Hundehalter Krankenhausaufenthalte und womöglich eine lebenslange Rente zahlen. Schnell kann sich der entstandene Schaden in solchen Fällen auf mehrere Millionen Euro summieren. Solche Schäden sind selten, ganz klar, aber auch geringere Schäden können kostspielig sein.

Ein weiteres Bespiel: Beim Spielen in der Wohnung Ihrer Freunde wedelt Ihr Hund das teure Marken-Porzellan vom Tisch oder zerkratzt das neue Ledersofa. Auch hier kommt ein ordentlicher Schaden zusammen.