Ein einziger Augenblick der Unachtsamkeit reicht aus und in der Folge schwerwiegende Schäden verursachen. Und sei es nur, weil man abgelenkt einen Radweg kreuzt und dabei den sich nähernden Radfahrer übersieht. Dieser stürzt, sein Fahrrad wird schwer beschädigt und noch schlimmer: Der Fahrradfahrer zieht sich dabei schwerwiegende Verletzungen zu.
Ein ähnliches Szenario kann sich ereignen, wenn dem Hundehalter sein eigener Hund entwischt, auf die Straße läuft und einen Unfall verursacht.
Der Verursacher des Schadens oder in unserem Fall auch der Hundebesitzer muss per Gesetz (§ 823 BGB) für alle entstandenen Haftpflichtschäden haften, die Dritten entstehen. Das kann bei hohen Schadensersatzforderungen existenzbedrohend, mindestens aber kostspielig sein!
Wer hingegen über eine leistungsstarke Haftpflichtversicherung verfügt, kann im Fall der Fälle ganz entspannt bleiben. Denn die Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für Haftpflichtschäden Dritter, für die Sie die Verantwortung tragen und haften. Unberechtigte Schadensersatzansprüche wehrt der Versicherer, sofern erforderlich, für Sie ab.
Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist Basisschutz für Jeden - vor allem, wenn man bedenkt, dass auch Haftpflichtrisiken in Millionenhöhe durch einen im Verhältnis dazu sehr geringen jährlichen Versicherungsbeitrag versichert sind.
Es gibt viele verschiedene Arten von Haftpflichtversicherungen, passend zu den unterschiedlichen Schadenarten. Grundsätzlich bietet jeder Haftpflichtschutz Absicherung gegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden Dritter. Eine Haftpflichtversicherung kommt für diese Schäden bis zur vertraglich vereinbarten Deckungssumme auf. Für jeden Schaden, die man selbst einem Dritten ungewollt zufügt, gibt es die Privathaftpflicht.
Eine Tierhalterhaftpflicht deckt Schäden Dritter ab, die vom versicherten Tier verursacht werden (Pferdehaftpflichtversicherung und die bekannte Hundehaftpflichtversicherung. Hundehaftpflichtversicherungen sind in manchen deutschen Bundesländern sogar gesetzlich vorgeschrieben. Eine weitere Art ist die ebenso gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflicht. Darüber hinaus gibt es verschiedene spezielle Haftpflichtrisiken, die bei manchen Privathaftpflichtpolicen ebenfalls zum Versicherungsumfang gehören können. Beispiele sind die Bauherrenhaftpflicht oder die Eigentümerhaftpflichtversicherung.