Pflege - Vorsorge und Versicherung

Statistisch gesehen wird jede zweite Frau und jeder dritte Mann im Leben von Pflegebedürftigkeit betroffen sein und die Tendenz ist steigend. Ob durch einen Unfall, durch Krankheit oder altersbedingt, es kann jedem Menschen passieren, dass er kurzfristig auf Unterstützung angewiesen ist, vielleicht sogar auf längerfristige Pflege. Die Absicherung von finanziellen Pflegerisiken ist daher das Kernthema der privaten Altersvorsorge. 


Vorsorgedokumente: Patientenverfügung

Lücken der gesetzlichen Pflegeversicherung

Seit dem 1. Januar 2017 ist das Pflegestärkungsgesetz (PSG II) in Kraft getreten. Darin wird der Pflegebegriff komplett neu definiert. Trotz verschiedener Verbesserungen wird auch mit der Pflegereform ein Defizit bleiben: Die staatlichen Pflegeleistungen bieten nur eine Teilkostenlösung. Ein großer Teil der tatsächlichen Pflegekosten müssen der Pflegebedürftige oder seine Angehörigen nach wie vor selbst aufbringen.

 

Die im Pflegefall tatsächlich anfallenden hohen Kosten deckt die soziale Pflegeversicherung nur teilweise. Zur Veranschaulichung helfen meine Beispielrechnungen für ambulante Pflege bei Pflegegrad 3 und für die stationäre Pflege bei Pflegegrad 4. Schnell kommen monatlich über 1.000 € an Kosten zusammenkommen, die nicht übernommen werden. Empfehlenswert ist die Vorsorge mit einer privaten Pflegezusatzversicherung.



5 Irrtümer zum Thema Pflege
Pflegeirrtum 1: Ich werde doch kein Pflegefall

Die Wahrheit: Aktuell gibt es in Deutschland 2,5 Millionen Pflegebedürftige – davon sind über 330.000 Menschen unter 60 Jahre alt. Das Statistische Bundesamt erwartet in den nächsten 20 Jahren einen Anstieg um mehr als 50 %.


Pflegeirrtum 2: Ich werde von meiner Familie gepflegt

Die Wahrheit: Neben der psychischen Belastung kostet Pflege vor allem Zeit und Geld. Über die Hälfte aller Pflegebedürftigen muss mehr als fünf Stunden pro Tag umsorgt werden. Kann und will das Ihre Familie leisten?


Pflegeirrtum 3: Ich werde zuhause gepflegt

Die Wahrheit: Keiner verlässt gern dauerhaft die vertraute Umgebung der eigenen vier Wände. Einem Drittel aller Pflegebedürftigen bleibt aber oft keine andere Wahl: Sie müssen für durchschnittlich 2.450 Euro/Monat in einem professionellen Pflegeheim versorgt werden. Dabei entstehen Versorgungslücken von bis zu 1.400 Euro/Monat.


Pflegeirrtum 4: Ich kann mir meine Pflege leisten

Die Wahrheit: Für einen einzigen Pflegefall entstehen während der durchschnittlichen Pflegedauer von acht Jahren ungedeckte Kosten von bis zu 134.400 Euro. Oftmals greift das Sozialamt auf Ihr Haus, Ihr Auto und Ihr Erspartes zurück, um diese Pflegekosten zu decken. Auch Kinder sind in den meisten Fällen in der Pflicht, für die Pflege ihrer Eltern aufzukommen.

 


Pflegeirrtum 5: Ich habe schon genug vorgesorgt

Die Wahrheit: Was viele nicht wissen: Die gesetzliche Pflegeversorgung ist lediglich eine Grundabsicherung. Rund die Hälfte der Kosten müssen Sie trotz Pflegepflichtversicherung selbst tragen.

Quelle: Signal Iduna Homepage (http://www.pflegestart.de/)



Lücken der gesetzlichen Pflegeversicherung am Beispiel Pflegegrad 3 - ambulante Pflege

Kommt täglich für 2 Stunden eine Pflegekraft zur häuslichen, ambulanten Pflege können monatlich Kosten in Höhe von ca. 2.400 Euro auf Sie zukommen. Die gesetzliche Pflegeversicherung und der Entlastungsbetrag zusammen können die Pflegekosten nicht vollständig decken, sodass mit einem Eigenanteil von ca. 1.000 Euro zu rechnen ist.

Lücken der gesetzlichen Pflegeversicherung am Beispiel Pflegegrad 4 - stationäre Pflege

In einer Pflegeeinrichtung können die monatlich anfallenden Kosten ca. 3.500 Euro betragen. Trotz Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung müssen Sie einen Eigenanteil von ca. 1.725 Euro zahlen. Diese finanzielle Lücke können Sie mit der privaten Pflegeversicherung schließen.


Wonach werden Pflegegrade bemessen?

Um eine vergleichbare Einordnung vornehmen zu können, wie pflegebedürftig ein Mensch ist, bedient sich die Pflegeversicherung der sogenannten Pflegegrade. Dazu werden insgesamt 6 Kategorien bewertet

  • Mobilität
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung
  • Bewältigung von krankheits- und therapiebedingten Anforderungen
  • Gestaltung des Alltagslebens

Mithilfe einer unterschiedlichen prozentualen Gewichtung wird das Gesamtergebnis, also der Pflegegrad, ermittelt. Die Pflegegrade reichen von 1 bis 5. Die Feststellung des Pflegegrads wird in der Regel von medizinischen Gutachtern des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen, kurz MDK, vorgenommen. 


Vorsorgedokumente: Vorsorgevollmacht
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Zusammengefasst

  • Pflegepflichtversicherung reicht nicht - Die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen einer Pflegepflichtversicherung reichen im Pflegefall meist nicht aus.
  • Hoher Eigenanteil - Sollten Sie im Pflegefall einen Heimplatz benötigen, müssen Sie im Schnitt mit einem Eigenanteil von rund 1.700 Euro rechnen.
  • Privat zuzahlen - Den Eigenanteil müssen Pflegebedürftige selbst zahlen – aus ihrem Einkommen oder Vermögen. Kinder haften für ihre Eltern: Haben die Eltern nicht genug Geld, müssen grundsätzlich die Kinder für den Eigenanteil aufkommen.
  • Private Pflegezusatzversicherung - Mit einer privaten Pflegezusatzversicherung können Sie finanziell für den Pflegefall vorsorgen. 

 


3 Varianten der Pflegezusatzversicherung

 

Pflegekostenversicherung
Pflegerentenversicherung
Pflegetagegeldversicherung


Die häufigste Form der privaten Absicherung ist die Pflegetagegeldversicherung. Sie zahlt im Pflegefall ein Pflegegeld aus, dessen Höhe vom jeweiligen Pflegegrad abhängig ist. Der Versicherte kann frei über das Geld verfügen und es etwa für die Kosten im Pflegeheim oder für Angehörige nutzen, die ihm bei der Pflege helfen.


Eine Pflegetagegeldversicherung gibt es wahlweise auch mit staatlicher Förderung. Diese Verträge fördert der Staat mit monatlich fünf Euro. Sie bieten jedoch nur geringe Leistungen und beinhalten das Risiko, dass die Beiträge aufgrund fehlender Gesundheitsprüfung langfristig stark steigen.