Basis-Rente / Rürup-Rente

Die freiwillige Basisrente (Rürup-Rente) ist ein sinnvolles Ergänzungsprodukt zur gesetzlichen Rentenversicherung. Während der Beitragszahlung sind die Beiträge von der Steuer vollständig absetzbar.


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Geförderte Vorsorge

Die Basisrente – auch als Rürup-Rente bekannt – gehört neben der gesetzlichen Rentenversicherung, der Beamtenversorgung und den berufsständischen Versorgungseinrichtungen zur sogenannten Basisversorgung (erste Schicht) der Altersvorsorge.

 

Spezifische Merkmale der Basisrente:

  • Die erworbenen Ansprüche sind nicht vererbbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar, nicht übertragbar und nicht kapitalisierbar.
  • Die Leistung erfolgt in Form einer monatlichen lebenslangen Altersrente.

 

Die Beitragsaufwendungen für die Basisversorgung wirken sich seit 2005 steuermindernd aus. In der Übergangszeit bis 2022 konnten die Aufwendungen bis zu dem im jeweiligen Jahr geltenden Prozentsatz geltend gemacht werden. Seit dem 01. Januar 2023 können Beiträge zur Rürup-Rente zu 100% steuerlich geltend gemacht werden.

 

Die Leistungen aus der Basisversorgung werden in voller Höhe der Einkommensteuer unterworfen (nachgelagerte Besteuerung). Jedoch gibt es bis zum Jahr 2040 auch hier eine Übergangszeit. In dieser Phase nimmt der steuerpflichtige Anteil der Rente abhängig vom Jahr des Rentenbeginns von 50 Prozent (im Jahr 2005) in kleinen Schritten kontinuierlich bis 2040 auf 100 Prozent zu.


Expertentipp von Makler Putzmann

Förderung sichern!

Im Jahr 2023 können maximal 26.587,80 €/53.055,60 € (Ledige/Verheiratete) bei der Steuer geltend gemacht werden.

Beiträge, die darüber liegen, werden steuerlich nicht berücksichtigt, erhöhen jedoch die Gesamtleistung des Versicherungsvertrages. Die Förderquote liegt seit 2023 bei 100%. Dies bedeutet, dass Rürup-Beiträge in voller Höhe abzugsfähig sind.



Die Rentenlücke existiert!

Die Änderung der Versorgungssituation im Rentenalter (demografischen Wandel) hat zur Folge, dass Sie weit weniger staatliche Rente bekommen werden, als Sie während Ihrer Erwerbstätigkeit als Gehalt zur Verfügung haben. Diese Differenz bezeichnet man als Rentenlücke. Es fehlt Ihnen somit Geld. Das bedeutet, dass Sie ohne eine private Vorsorge beim Renteneintritt höchstwahrscheinlich auf Ihren gewohnten Lebensstandard verzichten machen müssen. 

Rechtzeitig vorsorgen!

Während Ihres Berufslebens ist es daher sinnvoll, einen Teil Ihres Gehalts für Ihre Altersvorsorge zurückzulegen und Ihre gesetzliche Rente durch eine private Vorsorge zu ergänzen. So können Sie bei einen längerem Zeitraum auch mit kleinen Sparbeiträgen Ihre Versorgungslücke verkleinern.

Für die private Altersvorsorge gibt es verschiedene Möglichkeiten, zum Teil staatlich gefördert, zum Teil rein privat. Da den Überblick zu behalten fällt so manchem schwer. In Deutschland spricht man im Zusammenhang von der Altersvorsorge meist vom sogenannten Drei-Schichten-Modell. Dieses Modell besagt, dass eine Altersvorsorge in drei Schichten untergliedert ist. Schicht 1 (Basisvorsorge) und 2 (Zusatzvorsorge) werden vom Staat gefördert. Produkte der Schicht 3 (Kapitalanlagen) sind ungefördert.