Betriebshaftpflichtversicherung

Die Betriebshaftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz gegen gesetzliche Haftpflichtansprüche Dritter, wenn diese durch die betriebliche Tätigkeit verursacht wurden. Hierbei umfasst der Versicherungsschutz die Freistellung des Unternehmens von berechtigten Ansprüchen Dritter sowie die Prüfung der Anspruchsgrundlage und die Abwehr unbegründeter Ansprüche. Versichert ist das Unternehmen, dessen gesetzliche Vertreter und alle Betriebsangehörigen in Ausübung ihrer dienstlichen Tätigkeit.

 

Haftungsansprüche, die nicht im betrieblichen Umfeld, sondern im privaten Bereich entstehen, sind nicht durch die Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt. 

Wer braucht den Schutz ?

Für wen ist die Betriebshaftpflichtversicherung wichtig?


Egal, ob Rechtsanwalt, Arzt, Handwerker oder Friseur: In Deutschland haften Sie grundsätzlich unbegrenzt mit Ihrem Gesamtvermögen für Schäden, die Sie oder Ihre Mitarbeiter verursachen. Zwar ist der Abschluss einer Betriebshaftpflicht in der Regel nicht gesetzlich vorgeschrieben und somit für die meisten Betriebsarten keine Pflichtversicherung, doch empfehle ich Ihnen diese dringend. Denn insbesondere Personenschäden gehen schnell in die Millionen. Ohne Versicherungsschutz können solche Schäden für kleine oder mittelständische Firmen existenzbedrohend sein. Eine betriebliche Haftpflicht schützt Sie und springt im Schadensfall ein.

 

Mit dieser Sicherheit im Hintergrund können Sie sich jeden Tag beruhigt auf Ihre Tätigkeit konzentrieren.


Welche Schäden übernimmt die

Betriebshaftpflichtversicherung?

Die Betriebshaftpflichtversicherung kommt für folgende Schäden auf, die Sie oder Ihre Mitarbeiter während der Arbeit anderen Menschen oder deren Eigentum zufügen:

Personenschäden

Beispiel: Ein Kunde rutscht auf einem frisch gewischten Boden aus.

Sachschäden

Beispiel: Ein Hausmeister verliert die Schlüssel zu einem Mehrfamilienhaus.


Folgeschäden

Beispiel: Der Besitzer einer Pension beauftragt eine Handwerksfirma. Aufgrund mangelhafter Reparaturen können Zimmer nicht vermietet werden.

Umweltschäden

Beispiel: Bei Malerarbeiten fällt ein Farbeimer um und die Farbe läuft in ein Gewässer. Sowohl Lebewesen als auch Vegetation nehmen Schaden. (Umwelt wird, z.B. durch Müll (in-) direkt geschädigt)