Managerhaftpflichtversicherung

Rückendeckung für Führungsorgane sowie das Unternehmen selbst: mit der D&O-Versicherung

Ob Aufsichtsrat, Vorstand oder Geschäftsführer – trotz Fachkompetenz, Erfahrung und genauester Planung können Fehlentscheidungen nie hundertprozentig ausgeschlossen werden. Die Managerhaftpflichtversicherung, auch D&O-Versicherung, Geschäftsführerhaftpflichtversicherung oder Organhaftpflicht genannt schützt umfassend, sollte es aufgrund von Fehlern zu einer Schadensersatzforderung kommen. Die D&O-Versicherung kann als eine spezielle Form der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung angesehen werden. „D&O“ steht dabei für „Directors and Officers“ (zu Deutsch „Vorstände und Aufsichtsräte“) und ist eine eigene Haftpflichtversicherung für Geschäftsführer, Manager und ähnliche Unternehmensorgane zur Absicherung echter Vermögensschäden. Sie berücksichtigt das erhöhte Risiko von Führungskräften aufgrund der obligatorischen Managerhaftung in Folge einer Pflichtverletzung.

Wer braucht den Schutz ?

Für wen ist die Managerhaftpflichtversicherung wichtig?


Führungskräfte unterschätzen oft die Bandbreite ihrer persönlichen Haftungsrisiken. Eine D&O-Versicherung ist für sie unverzichtbar, denn:

  • Führungskräfte haften mit ihrem gesamten Privatvermögen: Anders als ein klassischer Angestellter haften Unternehmensleiter und Manager für Fehlentscheidungen mit ihrem privaten Kapital in unbegrenzter Höhe.
  • Führungskräfte haften unbegrenzt: Anders als Gesellschafter haften Manager nicht nur mit ihren Einlagen, sondern unbegrenzt - eine Fehlentscheidung kann somit schnell den finanziellen Ruin bedeuten.
  • Führungskräfte haften gesamtschuldnerisch: Jedes Mitglied eines Leitungsgremiums kann für die Pflichtverletzung seiner anderen Kollegen zur Verantwortung gezogen werden, auch wenn es selbst keinen einzigen Fehler begangen hat.
  • Führungskräfte haften auch gegenüber ihrem Unternehmen: Manager können nicht nur für einen Vermögensschaden von Dritten haftbar gemacht werden, sondern auch durch das eigene Unternehmen für finanzielle Einbußen belangt werden.


Was ist versichert?

Der Haftungsbereich einer D&O-Versicherung deckt den gesamten Verantwortungsbereich ab, den Leistungsorgane und leitende Angestellte in ihrer Position wahrnehmen. Dabei werden zwei mögliche Schadenszenarien unterschieden:

 

1. Innenhaftung

Die meisten Schadensfälle betreffen die Haftung von Geschäftsführern gegenüber ihrem eigenen Unternehmen. Man spricht hier auch von der sogenannten "Innenhaftung".

Dabei handelt es sich zum Beispiel um Fehleinschätzungen       interner Unternehmensrisiken oder unangemessene Entscheidungen zu Investitionen.

Die Managerhaftpflichtversicherung sichert Manager und Entscheidungsträger deshalb grundsätzlich gegen Ansprüche ab, die intern gegen sie geltend gemacht werden. Zum Beispiel dann, wenn das Unternehmen aufgrund einer falschen Entscheidung des Managements weniger effizient ist oder Einkommenseinbußen hinnehmen muss.

2. Außenhaftung

Muss ein Manager aufgrund einer Fehlentscheidung gegenüber Dritten (Personen außerhalb des eigenen Unternehmens) haften, spricht man von der sogenannten Außenhaftung. Zu den möglichen Anspruchstellern zählen unter anderem:

  • Kunden
  • Gläubiger
  • Lieferanten und Dienstleister
  • Konkurrierende Unternehmen
  • Staatliche Finanzbehörden

Eine D&O-Versicherung gibt die nötige Sicherheit, wenn es durch das Handeln oder auch Unterlassen einer Handlung der Unternehmensleitung zu Vermögensschäden Dritter kommt.