Krankenversicherung - Stationärer Zusatzschutz

In der Regel erhalten gesetzlich Versicherte im Krankenhaus eine standardisierte Behandlung auf Mindestniveau. Besonders im Bereich der stationären Versorgung bietet die gesetzliche Krankenversicherung nur noch einen unzureichenden Basisschutz. Mehrbettzimmer und stationäre Mindestversorgung sind die Tagesordnung.


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Behandlung als Privatpatient

Die Mehrheit der Bundesbürger ist über die gesetzliche Krankenversicherung im Rahmen der  Sozialversicherung abgesichert. Doch viele Behandlungen und Medikamente fallen mittlerweile nicht mehr in den gesetzlichen Versicherungsschutz. Sie schließen Sie ab, um für den Ernstfall eine Behandlung auf dem Niveau eines Privatpatienten in Anspruch nehmen zu können.

 

Eine Krankenzusatzversicherung ist daher eine sinnvolle Ergänzung  zu den Leistungen der Krankenkassen. Hierbei lohnt sich stets ein Vergleich der Angebote der verschiedenen Versicherungen.


Wichtige Gründe für eine stationäre Krankenzusatzversicherung
  • Freie Krankenhauswahl - Als Kassen­patient hat man nur einen Anspruch auf das nächst­ge­lege­ne geeignete Ver­trags­kranken­haus der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Geht der Patient in ein anderes Kranken­haus, muss er die Mehr­kosten selbst zahlen. 
  • Freie Arztwahl - Als Kassenpatient wird man vom diensthabenden Stationsarzt behandelt. In einer solchen Situation wünscht man sich jedoch die bestmögliche me­­di­zini­­sche Behandlung vom spezialisierten Arzt oder sogar vom Chefarzt. 
  • Ein- oder Zweibettzimmer - Bei einem Kranken­haus­aufenthalt übernehmen die gesetzlichen Kranken­kassen nur die Regel­leistung, d.h. die Unterbringung in einem Mehrbett­zimmer. Wer im Kranken­haus etwas mehr Ruhe und Komfort in einem Ein- oder Zweibettzimmer möchte, der muss einen saftigen Zuschlag zahlen. 
  • Assistance-Leistungen + Weltweiter Versicherungsschutz - Achten Sie bei der Auswahl des für Sie passenden Versicherungstarifs auf angebotene Assistance-Leistungen und weltweiten Versicherungsschutz


Mit einer Krankenzusatzversicherung für stationäre Leistungen erhalten Sie den gleichen Service im Krankenhaus wie als Privatpatient. Wird es vereinbart, schließt dies eine Chefarztbehandlung mit ein. Insbesondere die Chefarztbehandlung hat für viele gesetzlich Versicherte bei einem Aufenthalt im Krankenhaus einen hohen Stellenwert. 

 

Die Unterbringung im Krankenhaus erfolgt im Regelfall im Einbettzimmer oder Zweibettzimmer. Der Einschluss einer Krankenhaustagegeldversicherung kann eine Ergänzung des Versicherungsvertrages darstellen und möglichen Verdienstausfall während eines Krankenhausaufenthaltes kompensieren. Die Leistung einer privaten Krankenzusatzversicherung kann ganz individuell auf Ihre Bedürfnisse aus einem umfangreichen Tarif-Angebot zusammengestellt werden.