In der Regel erhalten gesetzlich Versicherte im Krankenhaus eine standardisierte Behandlung auf Mindestniveau. Besonders im Bereich der stationären Versorgung bietet die gesetzliche Krankenversicherung nur noch einen unzureichenden Basisschutz. Mehrbettzimmer und stationäre Mindestversorgung sind die Tagesordnung.
Die Mehrheit der Bundesbürger ist über die gesetzliche Krankenversicherung im Rahmen der Sozialversicherung abgesichert. Doch viele Behandlungen und Medikamente fallen mittlerweile nicht mehr in den gesetzlichen Versicherungsschutz. Sie schließen Sie ab, um für den Ernstfall eine Behandlung auf dem Niveau eines Privatpatienten in Anspruch nehmen zu können.
Eine Krankenzusatzversicherung ist daher eine sinnvolle Ergänzung zu den Leistungen der Krankenkassen. Hierbei lohnt sich stets ein Vergleich der Angebote der verschiedenen Versicherungen.
Mit einer Krankenzusatzversicherung für stationäre Leistungen erhalten Sie den gleichen Service im Krankenhaus wie als Privatpatient. Wird es vereinbart, schließt dies eine Chefarztbehandlung mit ein. Insbesondere die Chefarztbehandlung hat für viele gesetzlich Versicherte bei einem Aufenthalt im Krankenhaus einen hohen Stellenwert.
Die Unterbringung im Krankenhaus erfolgt im Regelfall im Einbettzimmer oder Zweibettzimmer. Der Einschluss einer Krankenhaustagegeldversicherung kann eine Ergänzung des Versicherungsvertrages darstellen und möglichen Verdienstausfall während eines Krankenhausaufenthaltes kompensieren. Die Leistung einer privaten Krankenzusatzversicherung kann ganz individuell auf Ihre Bedürfnisse aus einem umfangreichen Tarif-Angebot zusammengestellt werden.